Rasterfahndung
Christiane Schulzki-Haddouti schreibt in der c’t 2/10 einen sehr lesenswerten Artikel über die gefahren der Vorratsdatenspeicherung, von Verkehrsdaten und den Spuren die wir täglich in sozialen Netzwerken hinterlassen.
Auf zahlreiche Beschwerden hin prüft das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsverkehrsdaten. Denn die Auswertung von Verkehrsdaten kann der sozialen Kontrolle dienen. Darüber hinaus ist der massenhafte Abgleich von Daten aus verschiedenen Datenbanken technisch kein Problem und eröffnet umso mehr Missbrauchspotenzial, je mehr Daten ohne Anlass und auf Vorrat gehortet werden.
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